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Fahrdienste

Anspruch auf Beförderung

Der Anspruch auf Busbeförderung ist in den Bestimmungen über Schulweghilfe für Behinderte Schülerinnen und Schüler festgelegt.

Durchführung der Beförderung

Die Durchführung der Fahrdienst zu und von den Schulen wird durch die Schulbehörde koordiniert. Die Touren werden für jedes Schuljahr sowie für jede Ferienzeit (Ferienbetreuung) neu zusammengestellt und nach einem festen Kriterienkatalog an die Fahrdienste gegeben.

Die Kriterien sind in der Ausschreibung Beförderung von Menschen mit Behinderungen festgelegt, auf die die Fahrdienste geboten haben. Die aktuelle Ausschreibung gilt seit dem Schuljahr 2019/20.

(Seit dem Schuljahr 2019/20 gelten neue Regeln, die wir demnächst hier verlinken)

Anforderungen an die Beförderung

Eine umfassende Darstellung der technischen Anforderungen an die sichere Beförderung findet sich in der Broschüre "Sichere Beförderung von Menschen mit Behinderungen" der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege).

Eine übersichtliche Anleitung zur Sicherung von Rollstühlen findet sich in der Anleitung "Richtig sichern mit den Kraftknoten" (technisch teilweise etwas veraltet) der BGW

Rechtliche Grundlage für die technische Ausstattung der Busse ist die Norm DIN 75078, darüber hinausgehende Anforderungen sind in der oben genannten Ausschreibung beschrieben.

Durchführende Unternehmen

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